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gnuu::beitragsordnung vom 14.04.2007
1 Beitragsordnung

Mitgliedsbeiträge sind pro Jahr im voraus in Euro zu entrichten. Zahlungstermin ist der 01. Januar.

Aktive Mitglieder zahlen im ersten Jahr 50 Euro zur Nutzung aller technischen Dienstleistungen des Vereins.
Ab dem Folgejahr reduziert sich der Mitgliedsbeitrag auf 35 Euro pro Jahr.

Wer die technischen Dienstleistungen nicht in Anspruch nimmt, ist passives Mitglied. Passive Mitglieder zahlen 5 Euro pro Jahr.

Der Vorstand kann für bedürftige/sozial schwache Mitglieder auf Antrag den Beitrag bis auf 5 Euro ermäßigen oder ganz erlassen.

Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich durch ihre bisherige Tätigkeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

Fördermitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft verfällt der für das laufende Jahr gezahlte Beitrag. Die Rückerstattung ist ausgeschlossen.

© Frank Klöker <eumel (at) admin.gnuu.de>